Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die Allgäuer Berufskraftfahrerschule – Traut, Lanzenberger & Ernst GbR, im Weiteren
mit Auftragnehmer bezeichnet, wird ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen tätig. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes mit uns
abgeschlossenen Vertrages, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Änderungen
und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch
den Auftragnehmer. Die Weiterbildung erfolgt nach den aktuell jeweils gültigen
Gesetzen (BKrFQG) und den dazu erlassenen Verordnungen.
Anmeldungen / Teilnehmerzahl
Seminaranmeldungen müssen in schriftlicher (Brief, Fax) oder elektronischer (E-Mail,
Online-Portal unserer Homepage) Form vorgenommen werden. Mündliche
Anmeldungen sind nicht verbindlich. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin
anerkannt. Die Seminargebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung bzw.
spätestens bei Seminarbeginn fällig und zahlbar. Die Seminare werden ab 8
Teilnehmern durchgeführt. Um den Grundsätzen der Erwachsenenbildung gerecht zu
werden, ist die Teilnehmerzahl grundsätzlich auf 25 beschränkt. Die Anmeldungen
werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung im
gewünschten Kurs wegen Teilnehmermangel oder Überschreitung der Teilnehmerzahl
nicht bedient werden, erfolgt zeitgerechte Information der gemeldeten Teilnehmer und
gegebenenfalls wird ein Ausweichtermin angeboten. Im Falle einer Überbuchung
kommt ein Vertrag nicht zustande.
(Bei Inhouse-Seminaren nach dem BKrFQG muss der gestellte Schulungsraum von der
zuständigen Anerkennungsbehörde genehmigt werden, dies erfordert in der Regel eine
Vorlaufzeit von 4 Wochen, von Auftragserteilung an gerechnet, bis zur Durchführung
der Weiterbildung.)
Seminarbestätigung
Nach Buchung eines Seminars wird eine Anmeldebestätigung per Post oder auf
elektronischem Weg übersandt.
Preise / Leistungen
Es gelten die Preise, die auf der Homepage unter:
www.allgaeuer-berufskraftfahrerschule.de angegeben sind.
Sofern keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen wurden, enthält die
Seminargebühr:
- Die Vermittlung der in der Seminarbeschreibung angegebenen Schulungsinhalte;
- die Aushändigung einer Teilnahmebestätigung sowie
- die digitale Meldung beim BQR (Berufskraftfahrerqualifikationsregister) des KBA (Kraftfahrt-Bundesamt).
Buchungsänderung
Kann ein Seminarteilnehmer das gebuchte Seminar nicht wahrnehmen, so ist er
berechtigt, bis zum 14. Tag vor Kursbeginn nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer
eine Buchungsänderung zugunsten eines zeitlich späteren Seminares vorzunehmen.
Bereits bezahlte Seminargebühren werden angerechnet.
Rücktritt
Der Rücktritt von einem gebuchten Seminar hat schriftlich zu erfolgen. Ein Rücktritt bis
zum 14. Tag vor Seminarbeginn ist kostenlos möglich. Bei Rücktritt ab dem 14. Tag bis
zum 7. Tag vor Kursbeginn werden 50 % der Seminargebühren als Stornogebühr
berechnet. Bei Rücktritt ab dem 7. Tag vor Seminarbeginn werden 100% der
Seminargebühren als Stornogebühr berechnet.
Bei Nichtantritt wird die gesamte Seminargebühr zur Bezahlung fällig. Eine nur
zeitweise Teilnahme berechtigt nicht zu Minderung des vereinbarten Preises.
Die Rücktrittsbedingungen gelten auch im Krankheitsfall und bei Streichung bereits
genehmigten Urlaubs.
Der Teilnehmerpreis enthält keine Rücktrittsversicherung. Diese muss der Teilnehmer
gegebenenfalls selbst abschließen.
Bei Weiterbildungsschulungen nach BKrFQG wird keine Teilnahmebescheinigung
ausgestellt, wenn der Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht in dem vorgeschriebenen
Umfang von mindestens 7 Unterrichtsstunden à 60 Minuten anwesend war.
Absagen durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer behält sich vor, Seminare abzusagen, sofern die genannte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Absage erfolgt spätestens 4 Tage vor
Kursbeginn in elektronischer Form (E-Mail). Bei unvorhergesehener Verhinderung der
Referenten werden die Teilnehmer umgehend nach Bekanntwerden über die Absage
des Seminars informiert. Dies geschieht ebenfalls in elektronischer Form (E-Mail). In
beiden Fällen wird ein Ausweichtermin vorgeschlagen. Wird über den Ausweichtermin
keine Einigung erzielt, so werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe
zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Haftungsausschluss
Für Schäden während des Kurses haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem
Rechtsgrund – nur insoweit als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei
Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Fahrzeuge der Teilnehmer bleibt die Haftung ausgeschlossen. Für spätere Schäden, die angeblich im
Rahmen der Umsetzung der vermittelten Seminarinhalte entstanden sind, wird keinerlei
Haftung übernommen.
Aus den Teilnehmerunterlagen kann keine Rechtspflicht oder Haftung des
Auftragnehmers hergeleitet werden, auch, sofern darin zum geltenden Recht
abweichendes angegeben ist.
Urheberrecht
Arbeitsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt.
Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des
Urheberrechteinhabers zulässig.
Ausschluss von der Teilnahme
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. bei
Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, wenn er unter
dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht, von der weiteren
Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf
die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes.
Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil des Vertrages nichtig sein, so bezieht sich diese Nichtigkeit nur auf
diesen Vertragsteil. Die übrigen Vertragsteile bleiben bestehen.