Mit dem „Kranschein“ sowohl LKW-Ladekräne, wie auch Brückenkräne sicher
bedienen. Kranschulung nach dem DGUV Grundsatz 309-003.
Nach DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung
und Befähigungsnachweis von Kranführern“ dürfen Kräne nur von geschultem
Personal bedient werden, die diese Schulung nachweisen können. In unserer
Ausbildung, die wir gemäß DGUV durchführen, vermitteln wir Ihnen alle
erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für den sicheren Betrieb von LKW-
Ladekränen & Brückenkränen.
Inhalte (Auszug):
- Rechtliche Grundlagen
- Qualifikation und Pflichten des Bedieners
- Aufbau und Funktionen von Kränen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Tägliche Einsatzkontrolle
- Aufstellung des Fahrzeugs am Einsatzort
- Standsicherheit / Umgebungsinspektion
- Sicherheitseinrichtungen
- Auswahl und Prüfung von Anschlagemitteln
- Anschlagetechniken
- Umgang mit Lasten
- Verhalten bei Störungen und Unfällen
- Einweisung am LKW-Ladekran und/oder Brückenkran
Ihr Vorteil / Ihr Nutzen:
- Durch unsere Schulung erlangen die Teilnehmer die benötigte Qualifikation
um sicherstellen, dass Sie die entsprechenden Kräne sachgemäß bedienen
und so die Gefahr von Personen- und Sachschäden minimieren. - Sie erwerben den Befähigungsnachweis und sind damit rechtlich abgesichert.
Voraussetzungen:
- Mindestalter von 18 Jahren
- Körperliche und geistige Eignung
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Umfang:
- 1 – 2 Tage;
je nach Vorkenntnissen und praktischer Erfahrung der Teilnehmer
Schulungskosten:
- Auf Anfrage;
Schulungskosten richten sich nach der individuellen Schulungsdauer