Staplerschein

Mit dem „Staplerschein“ Flurförderzeuge aller Art sicher bedienen.
Gabelstaplerschulung nach dem DGUV Grundsatz 308-001.

(Zusatzausbildung Teleskopstapler nach DGUV Grundsatz 308-009)

Gemäß DGUV Grundsatz 308-001 „Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern
von Flurförderzeugen“ dürfen Gabelstapler nur von geschultem Personal bedient
werden, die eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen
Nachweis vorlegen können. In unserer Ausbildung vermitteln wir Ihnen alle
erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für den sicheren Betrieb von
Flurförderzeugen.

Inhalte (Auszug):

  • Rechtliche Grundlagen
  • Qualifikation und Pflichten des Bedieners
  • Antriebsarten, Aufbau und Funktionen von Flurförderzeugen
  • Fahrphysikalische Grundlagen
  • Tägliche Einsatzkontrolle
  • Standsicherheit / Schwerpunkt
  • Traglastdiagramm
  • Umgang mit Lasten
  • Anbaugeräte
  • Schutzmaßnahmen
  • Verhalten bei Störungen und Unfällen
  • Einweisung am Gabelstapler

Ihr Vorteil / Ihr Nutzen:

  • Durch unsere Schulung erlangen die Teilnehmer die benötigte Qualifikation um sicherstellen, dass Sie die Flurförderzeuge sachgemäß bedienen und so die Gefahr von Personen- und Sachschäden minimieren.
  • Sie erwerben den Befähigungsnachweis und sind damit rechtlich abgesichert.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift

Umfang:

  • 1 – 2 Tage;
    je nach Vorkenntnissen und praktischer Erfahrung der Teilnehmer

Schulungskosten:

  • Auf Anfrage;
    Schulungskosten richten sich nach der individuellen Schulungsdauer